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Auftrag der Genossenschaft: Förderung ihrer Mitglieder

In Preußen und den Ländern des Norddeutschen Bundes wurde 1869 das erste Genossenschaftsgesetz verabschiedet. Es war Vorläufer für das „Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften“ von 1889. Dieses Gesetz gilt in den Grundzügen noch heute in Deutschland.

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In Preußen und den Ländern des Norddeutschen Bundes wurde 1869 das erste Genossenschaftsgesetz verabschiedet. Es war Vorläufer für das „Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften“ von 1889. Dieses Gesetz gilt in den Grundzügen noch heute in Deutschland.In Preußen und den Ländern des Norddeutschen Bundes wurde 1869 das erste Genossenschaftsgesetz verabschiedet. Es war Vorläufer für das „Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften“ von 1889. Dieses Gesetz gilt in den Grundzügen noch heute in Deutschland.In Preußen und den Ländern des Norddeutschen Bundes wurde 1869 das erste Genossenschaftsgesetz verabschiedet. Es war Vorläufer für das „Reichsgesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften“ von 1889. Dieses Gesetz gilt in den Grundzügen noch heute in Deutschland.